«Das Stromgesetz – Verschandelung der Natur!»

    Am 9. Juni stimmen wir über das Stromgesetz ab. Es führt zu einer Verschandelung unserer schönen Landschaft und Natur und treibt die Kosten der schon heute teuren Energie noch weiter in die Höhe, sagt SVP-Nationalrat Thomas Aeschi. Vom Gesetz profitieren vor allem die Stromkonzerne, die jetzt schon Milliardengewinne schreiben. Ausserdem schränkt das Gesetz die Souveränität der Bevölkerung und der Kantone ein. Die Demokratie wird ausgehebelt.

    (Bild: zVg) Thomas Aeschi ist Nationalrat und Präsident der SVP-Bundeshausfraktion sowie selbständiger Unternehmer.

    Herr Aeschi, das neue Stromgesetz schreibt verbindliche Ausbauziele für die Produktion von erneuerbaren Energien fest. Was steht dazu genau im Gesetz?
    Gemäss Artikel 2 des Energiegesetzes soll neu folgendes gelten: «Die Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien, ausgenommen aus Wasserkraft, hat im Jahr 2035 mindestens 35 Terawattstunden (TWh) und im Jahr 2050 mindestens 45 TWh zu betragen.» Allein das verbindliche Ausbauziel bis 2035 bedeutet eine Versechsfachung der heutigen Produktion und entspricht in etwa dem aktuellen Jahresverbrauch der Schweizer Haushalte und Industrie zusammen.

    Heruntergebrochen auf die Anzahl Windränder und die notwendige Fläche von Solaranlagen: Was würden diese Ausbauziele konkret bedeuten?
    Für 45 TWh durch Windkraft wären 9’000 Windturbinen notwendig. Für 45 TWh durch Solarkraft wären 450 km² Freiflächen-Solarparks nötig – das ist rund fünfmal die Fläche des Zürichsees. Damit würde unsere schöne Landschaft und Natur durch die grossflächige Überbauung mit Windrädern und Solarparks massiv verschandelt.

    Das Gesetz erstellt eine klare neue Hierarchie: Die Energie- und Stromerzeugung steht über allen anderen Interessen, insbesondere über dem Natur- und Landschaftsschutz. Welche Auswirkungen hat das?
    Mit dem Stromgesetz werden der Natur-, Heimat- und Landschaftsschutz systematisch eingeschränkt oder sogar ausgehebelt. Der Schutz von wertvollen Landschaften, Biotopen, Pflanzen und Tieren sowie von Ortsbildern und historischen Verkehrswegen wird massiv gefährdet, denn das Interesse an der Stromproduktion wird grundsätzlich höher gewichtet. Das Gesetz hat zur Folge, dass unser historisches Erbe und wertvolle, während Jahrtausenden entstandene Landschaften unwiderruflich beschädigt werden und die Zubetonierung unserer einzigartigen Natur ungebremst voranschreitet.

    Das Stromgesetzt erlaubt sogar den Bau von grossen Energieanlagen sogar in den besonders geschützten und wertvollsten Landschaften der Schweiz, nämlich in jenen, die im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) aufgeführt sind.
    Bereits heute leiden die Schweizer Landschaft und Natur stark unter der masslosen Zuwanderung. Seit Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU im Jahr 2002 sind netto 1,5 Millionen Personen in unser Land eingewandert. Diese masslose Zuwanderung sorgt für einen riesigen Mehrbedarf an Energie. 1,5 Millionen Zuwanderer brauchen rund 10 TWh Strom. Das entspricht der Jahresproduktion eines Kernkraftwerks oder 1’700 zusätzlichen Windkrafträdern in der Schweiz. Dieser Strom fehlt uns! Statt die masslose Migration zu stoppen, sollen wir jetzt unsere schöne Schweiz verschandeln? Das ist doch ein Irrsinn.

    (Bild: pixabay) Mit dem Stromgesetz werden der Natur-, Heimat- und Landschaftsschutz systematisch eingeschränkt oder sogar ausgehebelt.

    Neben der Verschandelung von Natur und Landschaft betrifft ein weiterer zentraler Kritikpunkt am Stromgesetz die damit verbundenen Kostenfolgen. Was kommt da auf Konsumenten und Steuerzahler zu?
    Weil mit dem Stromgesetz in Zukunft noch viel mehr Energie dezentral produziert und eingespeist würde, führt das Gesetz zu einem sehr teuren Ausbau mit geschätzten Kosten von bis zu 100 Milliarden Franken. Diese Ausgaben müssen durch die Stromkonsumenten bezahlt werden. Das sind pro Person 11’000 Franken. Die Stromrechnungen werden insbesondere für den Mittelstand und die Familien stark ansteigen.

    Ansprechen müssen wir in diesem Zusammenhang auch die Stromkonzerne. Während die Preise für die Konsumenten stark steigen und noch weiter steigen werden, machen die Konzerne schon jetzt hohe Gewinne. Mit dem Stromgesetz erhalten sie dazu noch neue Subventionen, bezahlt von Steuerzahler.
    Am 27. April 2024 titelte die NZZ: «Die Schweizer Stromkonzerne verdienen sehr viel Geld – derweil leiden die Konsumenten unter rekordhohen Energiepreisen». Der Artikel zeigte auf, dass «Axpo, Alpiq, BKW und Repower 2023 einen kumulierten Reingewinn von 5 Milliarden Franken erzielt» haben, was «etwa gleich hoch wie die Stromrechnung der vier Millionen Schweizer Privathaushalte» sei. Mit dem Stromgesetz würden die Subventionen für die Stromkonzerne noch weiter erhöht. Die Strombarone profitieren und die Stromkonsumenten bezahlen die Rechnung.

    Sie befürchten, dass es zu Auswüchsen kommt, wenn der Staat Projekte für erneuerbare Energie noch stärker und weiter subventioniert?
    Ja, ich kann Ihnen dazu ein Beispiel erzählen. Mein Fraktionskollege Thomas Knutti war Gemeindepräsident in Därstetten. Dort gab es ein Windrad-Projekt in der Stockhorn-Gegend. Eine Windturbine wiegt 100 Tonnen. Für den Transport hätte man für mehrere Millionen Franken eine vier Meter breite Strasse bauen müssen, nur um die Turbine an den gewünschten Ort transportieren zu können. Ein totaler Verhältnisblödsinn. Aber wenn der Staat mit Subventionsgeldern um sich wirft, wird es genau in diese Richtung gehen.

    Wir haben uns bisher über die Auswirkungen des Stromgesetzes auf Natur und Landschaft sowie auf die Strompreise unterhalten. Ein dritter wichtiger Aspekt dreht sich um Demokratie und Rechtsstaat. Was bedeutet das Gesetz für die Mit- und Einsprachemöglichkeiten von Bevölkerung und Gemeinden?
    Mit der Vorlage werden die demokratischen Rechte der Gemeinden markant eingeschränkt. Der Bund bekommt die Möglichkeit, «Energieanlagen von nationalem Interesse» festzulegen. Dann sind Einsprachen praktisch aussichtslos. Dann können gegen den Willen der betroffenen Bevölkerung einfach Windräder aufgestellt werden. Das Gleiche gilt für die gigantischen Solaranlagen im Berggebiet. Genau das droht uns mit dem neuen Stromgesetz. Bund und Kantone können die Bevölkerung übersteuern. Und es ist klar, wo diese Mega-Projekte gebaut werden: in den ländlichen Gebieten.

    Renommierte Juristen wie Professor Alain Griffel von der Universität Zürich oder der Aargauer Baurechtsspezialist und FDP-Grossrat Lukas Pfisterer beurteilen das Stromgesetz gar als «verfassungswidrig». Wo liegen konkret die Verstösse gegen unsere Bundesverfassung?
    Professor Alain Griffel kritisiert die Vorlage heftig, weil er insbesondere die folgenden Punkte verfassungsrechtlich für hochproblematisch hält: Den grundsätzlichen Vorrang von Bauprojekten zur Produktion von erneuerbaren Energien vor anderen nationalen Interessen, insbesondere dem Natur- und Heimatschutz gemäss Artikel 78 der Bundesverfassung oder die fehlende Nutzungsplanungspflicht auf Gemeindeebene, die rechtswidrig in die Souveränität der Kantone eingreift.

    Wie bewerten Sie das Stromgesetz abschliessend?
    Man baut für viel Geld Solar- und Windkraftanlagen. Was bekommen wir dafür? Wenig und unzuverlässig Strom, der viel zu teuer produziert wird. Diese gescheiterte Energiepolitik wird die Stromrechnungen nochmals stark verteuern. Und dafür sollen wir noch unsere schöne Landschaft verschandeln? Zu diesem Gesetz gilt es ein entschiedenes Nein in die Urne zu legen!

    Dr. Philipp Gut

    stromgesetznein.ch

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